Aufgrund unserer eingeschränkten Kassenermächtigung ist es notwendig, dass für die Sprechstundentermine Ihrer Patienten eine spezielle Zuweisung von einem niedergelassenen Facharzt für Chirurgie vorliegt. Bei Kindern ist die Überweisung eines Kinderarztes möglich.
Wünsche Sie weitere Diagnostik zur Beantwortung Ihrer Überweisungs-Fragestellung, stellen Sie bitte die Überweisung von Kassenpatienten zur „Mit-Weiterbehandlung“ aus. Nur dann dürfen wir Überweisungen an die angeschlossene Radiologische Praxis, das Labor o.a. ausstellen (z.B. für Röntgen, MRT, CT, Labor, etc.).
Für vorstationäre Untersuchungen bei wahrscheinlich stationärer Behandlungsnotwendigkeit ist die Einweisung des Hausarztes ausreichend.