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Ausbildungsnachweis

Der Ausbildungsnachweis dient dem Nachweis Ihrer praktischen Ausbildung und ist zwingende Voraussetzung für die Zulassung zu Ihren staatlichen Abschlussprüfungen/Examen. Er dient dazu den Verlauf und den Fortschritt der Ausbildung sowie die getroffenen Vereinbarungen für die Beteiligten (Auszubildende, Lehrende, Praxisanleiter) sichtbar und nachvollziehbar zu machen.

Der Ausbildungsnachweis wird von dem Auszubildenden geführt. Sie werden zu Beginn der Ausbildung in das Führen des Ausbildungsnachweises umfänglich unterrichtet. 

Sie erhalten in den Schulblöcken Lernaufgaben zu bestimmten Themen, die sie dann innerhalb der Praxisphasen bearbeiten.

Kursfahrt

Im zweiten Ausbildungsjahr wird in der Regel eine Kursfahrt für 4 bis 5 Tage nach Berlin durchgeführt. Dazu erhalten Sie einen finanziellen Zuschuss durch Ihren Arbeitgeber.

Praktikum

Damit Sie Ihr zukünftiges Aufgabengebiet kennenlernen und sich Ihre Vorstellungen von einer Tätigkeit in einem Pflegeberuf festigt, empfehlen wir Ihnen als Grundlage für ihre Entscheidung ein Praktikum im Krankenhaus oder in einem Altenheim zu absolvieren.

Sie können dieses Praktikum gerne in den GFO Kliniken Niederrhein absolvieren. Bitte lassen Sie sich eine entsprechende Beurteilung bezüglich Ihres Praktikums aushändigen.

 

Urlaub

Sie haben Anspruch auf 30 Tage Erholungsurlaub. Der Urlaub wird im Rahmen unserer theoretischen und praktischen Ausbildungsplanung vom Bildungszentrum für den gesamten Kurs festgelegt.

Übernahme nach der Ausbildung

Gerne übernehmen wir - in Abhängigkeit der freien Stellen - nach dem Examen "unsere" Auszubildenden. In den letzten Jahren haben wir fast alle unsere Auszubildenen übernommen.