Der Ausbildungsnachweis dient dem Nachweis Ihrer praktischen Ausbildung und ist zwingende Voraussetzung für die Zulassung zu Ihren staatlichen Abschlussprüfungen/Examen. Er dient dazu den Verlauf und den Fortschritt der Ausbildung sowie die getroffenen Vereinbarungen für die Beteiligten (Auszubildende, Lehrende, Praxisanleiter) sichtbar und nachvollziehbar zu machen.
Der Ausbildungsnachweis wird von dem Auszubildenden geführt. Sie werden zu Beginn der Ausbildung in das Führen des Ausbildungsnachweises umfänglich unterrichtet.
Sie erhalten in den Schulblöcken Lernaufgaben zu bestimmten Themen, die sie dann innerhalb der Praxisphasen bearbeiten.